Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen Verbesserungen für die Verbraucher bei den sogenannten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen erzielt werden. Mit dem heutigen Tag ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Wer ab jetzt Kredite für Wohnimmobilien vermittelt oder zu diesen beraten möchte, muss künftig eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen, zu dieser gehört u.a. auch die Sachkundeprüfung. Die Verordnung für die Immobiliardarlehensvermittlung soll Ende April im Bundesrat behandelt und verabschiedet werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Alle Informationen zum Gesetzgebungsprozess finden Sie hier.